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Zugverspätung/ Ausfall

  • 18 September 2023
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Hallo zusammen, 

Hier ist ein absoluter Neuling !

Wir wollen demnächst vom Norden Deutschlands nach Verona und haben dafür einen Globalpass für 4 Tage besorgt. ( Kürzeste Zeitspanne im Pass und günstigste Variante vgl DB)

Die Verbindung geht über Berlin und München. (eigentl.13h) Umstiegszeiten 1h +

Was passiert, wenn wir aus nicht eigens verschuldeten Gründen am outbound day noch in  München "festsitzen" und nicht mehr nach Österreich oder Italien weiter kommen.

 

Danke im Voraus

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Best answer by MartinM 18 September 2023, 09:06

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Servus,

dann kann man euch den outbound day verlängern. Müsste wohl über den interrail support laufen.

OK, vielen Dank!

Der Support ist dann hoffentlich erreichbar und antwortet schnell. Und man hat Internet!

Das wäre aber auch nur im Falle,dass alle Stricke reißen.

 

 

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I assume the train company should help out here, in the first instance?

Show them that you have a ticket valid for yesterday, and they should permit you to travel today because of their delay.

many thanks, we will try it!

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Solltest du wirklich in München festsitzen ist die Bahn verantwortlich das Ticket auch für den nächsten Tag zu akzeptieren. 

Ist die Verspätung auf Verschulden der Bahn zurückzuführen (Signalstörung,Türstörung) muss sie sich auch um eine Unterkunft für die Nacht bemühen (falls erforderlich) normalerweise gibt es denn Hotelgutscheine. 

Ist die Verspätung nicht auf Bahn verschulden zurückzuführen sind sie nicht verpflichtet eine Unterkunft zuorganisieren. (z.B. Personen am Gleis oder Notartzteinsatz an der Strecke)

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Ist die Verspätung auf Verschulden der Bahn zurückzuführen (Signalstörung,Türstörung) muss sie sich auch um eine Unterkunft für die Nacht bemühen (falls erforderlich) normalerweise gibt es denn Hotelgutscheine. 

Ist die Verspätung nicht auf Bahn verschulden zurückzuführen sind sie nicht verpflichtet eine Unterkunft zuorganisieren. (z.B. Personen am Gleis oder Notartzteinsatz an der Strecke)

Doch, Unterkunft ist immer zu organisieren. Nur Entschädigung bei Verspätung entfällt bei höherer Gewalt.

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