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Answer

Zugverspätung/ Ausfall

  • September 18, 2023
  • 6 replies
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Hallo zusammen, 

Hier ist ein absoluter Neuling !

Wir wollen demnächst vom Norden Deutschlands nach Verona und haben dafür einen Globalpass für 4 Tage besorgt. ( Kürzeste Zeitspanne im Pass und günstigste Variante vgl DB)

Die Verbindung geht über Berlin und München. (eigentl.13h) Umstiegszeiten 1h +

Was passiert, wenn wir aus nicht eigens verschuldeten Gründen am outbound day noch in  München "festsitzen" und nicht mehr nach Österreich oder Italien weiter kommen.

 

Danke im Voraus

Best answer by MartinM

Servus,

dann kann man euch den outbound day verlängern. Müsste wohl über den interrail support laufen.

6 replies

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  • Railmaster
  • Answer
  • September 18, 2023

Servus,

dann kann man euch den outbound day verlängern. Müsste wohl über den interrail support laufen.


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  • Right on track
  • September 18, 2023

OK, vielen Dank!

Der Support ist dann hoffentlich erreichbar und antwortet schnell. Und man hat Internet!

Das wäre aber auch nur im Falle,dass alle Stricke reißen.

 

 


ralderton
Railmaster
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  • Railmaster
  • September 18, 2023

I assume the train company should help out here, in the first instance?

Show them that you have a ticket valid for yesterday, and they should permit you to travel today because of their delay.


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  • Right on track
  • September 18, 2023

many thanks, we will try it!


seewulf
Railmaster
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  • Railmaster
  • September 19, 2023

Solltest du wirklich in München festsitzen ist die Bahn verantwortlich das Ticket auch für den nächsten Tag zu akzeptieren. 

Ist die Verspätung auf Verschulden der Bahn zurückzuführen (Signalstörung,Türstörung) muss sie sich auch um eine Unterkunft für die Nacht bemühen (falls erforderlich) normalerweise gibt es denn Hotelgutscheine. 

Ist die Verspätung nicht auf Bahn verschulden zurückzuführen sind sie nicht verpflichtet eine Unterkunft zuorganisieren. (z.B. Personen am Gleis oder Notartzteinsatz an der Strecke)


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  • Railmaster
  • November 25, 2023

Ist die Verspätung auf Verschulden der Bahn zurückzuführen (Signalstörung,Türstörung) muss sie sich auch um eine Unterkunft für die Nacht bemühen (falls erforderlich) normalerweise gibt es denn Hotelgutscheine. 

Ist die Verspätung nicht auf Bahn verschulden zurückzuführen sind sie nicht verpflichtet eine Unterkunft zuorganisieren. (z.B. Personen am Gleis oder Notartzteinsatz an der Strecke)

Doch, Unterkunft ist immer zu organisieren. Nur Entschädigung bei Verspätung entfällt bei höherer Gewalt.